Für Angestellte ohne Versorgungswerk, ab etwa 50

Die Basisrente für Angestellte

Die Basisrente ist der einzige private Weg, die erste Schicht der Altersvorsorge neben der gesetzlichen Rente selbst zu erweitern. Diese Seite zeigt, wie viel Sie 2026 absetzen können, wie die Rente im Alter besteuert wird und welche Regeln der Vertrag einhalten muss. Mit Angabe der jeweiligen Norm.

Stand: Oktober 2026

Was die Basisrente ist

Eine private Rentenversicherung, die der Gesetzgeber steuerlich behandelt wie die gesetzliche Rente: Die Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, die Rente wird im Alter versteuert.

Die Altersvorsorge wird in drei Schichten eingeteilt, nach der Art, wie der Staat sie fördert und besteuert. Als Angestellte oder Angestellter ohne Versorgungswerk ist Ihre erste Schicht die gesetzliche Rentenversicherung. Die Basisrente gehört in dieselbe Schicht, mit allen Vor- und Nachteilen, die daraus folgen.

Die drei Schichten der Altersvorsorge
SchichtWas dazu gehörtTypisches Merkmal
1, BasisversorgungGesetzliche Rentenversicherung, Versorgungswerke, BasisrenteLebenslange Rente, Beiträge als Sonderausgaben abziehbar, Rente nachgelagert besteuert
2, ZusatzversorgungBetriebliche Altersversorgung, Riester-RenteGefördert über den Arbeitgeber oder über Zulagen
3, private VorsorgePrivate Rentenversicherung, Fonds, ImmobilienUngefördert, dafür frei verfügbar und vererblich

Warum das Thema ab 50 anders aussieht

Weil Sie Ihre gesetzliche Rente jetzt recht genau kennen, weniger Zeit zum Ansparen bleibt und das Einkommen oft am höchsten ist.

Ab 27 erhalten Versicherte jährlich eine Renteninformation, ab 55 alle drei Jahre eine ausführlichere Rentenauskunft (§ 109 Abs. 1 SGB VI). Die Lücke zum gewünschten Einkommen lässt sich damit benennen, statt sie zu schätzen. Zwischen 50 und dem Rentenbeginn liegen zwölf bis siebzehn Jahre; was in dieser Zeit wirken soll, kommt in höheren Beiträgen oder Einmalbeträgen.

Ob sich die Basisrente steuerlich rechnet, hängt vom Unterschied zwischen dem Steuersatz heute und dem Steuersatz im Ruhestand ab. Das ist eine Rechenfrage, keine Glaubensfrage. Und ab 50 stehen oft Entscheidungen an, für die ein verfügbarer Betrag zählt: Immobilie, Kinder, Erbe. Dafür ist die Basisrente nicht gemacht.

Wie viel Sie 2026 absetzen können

Bis zu 30.826 Euro im Jahr für alle Beiträge zur Basisversorgung zusammen. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen mit, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil.

Altersvorsorgeaufwendungen sind bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung abziehbar, aufgerundet auf volle Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zum doppelten Betrag, seit 2023 zu 100 Prozent (§ 10 Abs. 3 EStG). 2026 sind das 24,7 Prozent von 124.800 Euro, also 30.826 Euro, für Ehegatten 61.652 Euro. Zu den Beiträgen wird der steuerfreie Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung hinzugerechnet und vom Ergebnis wieder abgezogen (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6 und Abs. 3 Satz 5 EStG). Für die Basisrente bleibt deshalb, was die gesetzliche Rentenversicherung vom Höchstbetrag übrig lässt.

Raum für die Basisrente 2026, Einzelveranlagung
Bruttogehalt im JahrGesamtbeitrag gesetzliche Rentenversicherung, 18,6 ProzentRaum für die Basisrente im Jahr
60.000 Euro11.160,00 Euro19.666,00 Euro
80.000 Euro14.880,00 Euro15.946,00 Euro
101.400 Euro und mehr18.860,40 Euro11.965,60 Euro

Ohne weitere Beiträge zur Basisversorgung. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung werden nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze von 101.400 Euro erhoben, darüber bleibt der Betrag gleich.

Abziehbar ist, was im jeweiligen Kalenderjahr gezahlt wird. Ein Betrag über dem Höchstbetrag wirkt steuerlich nicht. Ein größerer Betrag kann deshalb auf mehrere Kalenderjahre verteilt eingezahlt werden. Wie viel Steuer Sie dadurch tatsächlich sparen, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab; das rechnet Ihr Steuerberater.

Wie die Rente im Alter besteuert wird

Nachgelagert, mit einem Anteil, der vom Jahr des Rentenbeginns abhängt und danach fest bleibt.

Der steuerpflichtige Anteil steigt für jeden neuen Rentenjahrgang um einen halben Prozentpunkt, bis er 2058 bei 100 Prozent ankommt. Der steuerfreie Teil, der sich im Jahr nach dem Rentenbeginn ergibt, gilt für die gesamte Laufzeit als fester Betrag (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).

Steuerpflichtiger Anteil nach Jahr des Rentenbeginns
RentenbeginnSteuerpflichtiger Anteil
202684,0 Prozent
203488,0 Prozent
203689,0 Prozent
203890,0 Prozent
204091,0 Prozent
204292,0 Prozent

Welche Regeln der Vertrag einhalten muss

Nur eine lebenslange Rente, frühestens ab 62, und kein Zugriff auf das Kapital. Das ist der Preis der Förderung.

Damit die Beiträge abziehbar sind, schreibt § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG vor, was der Vertrag leisten darf:

Wer die Basisrente wählt, tauscht Verfügbarkeit gegen Steuervorteil und lebenslange Zahlung. Wer das Geld vererben oder für eine größere Ausgabe verfügbar halten will, ist in der dritten Schicht besser aufgehoben.

Was im Ruhestand für die Krankenversicherung gilt

Das hängt davon ab, wie Sie dann versichert sind.

In der Krankenversicherung der Rentner sind drei Arten von Einnahmen beitragspflichtig: die gesetzliche Rente, die in § 229 SGB V aufgezählten Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen (§ 237 SGB V). Eine private Basisrente gehört nicht dazu. Bei freiwillig Versicherten wird dagegen die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen (§ 240 Abs. 1 SGB V). Privat Versicherte zahlen ihren vertraglichen Beitrag, die Höhe der Rente spielt dafür keine Rolle; zur gesetzlichen Rente zahlt die Rentenversicherung ihnen einen Zuschuss zur Krankenversicherung (§ 106 SGB VI).

Für wen sie passt, und für wen nicht

Eher passend bei hohem zu versteuerndem Einkommen, freiem Raum im Höchstbetrag und dem Wunsch nach einer zusätzlichen Rente auf Lebenszeit.

Eher nicht passend, wenn das Geld vererbt werden oder für eine größere Ausgabe verfügbar bleiben soll, wenn die laufende Liquidität knapp ist oder wenn der Steuersatz im Ruhestand voraussichtlich kaum niedriger sein wird als heute. Welche Kombination aus gesetzlicher Rente, Basisrente und freier Vorsorge zu Ihnen passt, hängt von Ihrer gesamten Situation ab, und genau das gehört in ein Gespräch, nicht auf eine Website.

Häufige Fragen

Eine private Rentenversicherung in der ersten Schicht der Altersvorsorge, neben der gesetzlichen Rente. Die Beiträge sind als Sonderausgaben abziehbar, die Rente wird lebenslang gezahlt, frühestens ab 62, und im Alter nachgelagert besteuert. Rechtsgrundlage ist § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG.
Für alle Beiträge zur Basisversorgung zusammen bis zu 30.826 Euro, bei zusammen veranlagten Ehegatten bis zu 61.652 Euro. Ihre Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen mit, Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Bei einem Gehalt ab 101.400 Euro bleiben so 11.965,60 Euro im Jahr für die Basisrente, ohne weitere Beiträge zur Basisversorgung gerechnet.
Nachgelagert. Der steuerpflichtige Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns und bleibt danach fest: bei Rentenbeginn 2026 sind es 84 Prozent, 2040 sind es 91 Prozent, ab 2058 100 Prozent (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG).
Nein. Die Ansprüche dürfen nicht vererblich, nicht übertragbar, nicht beleihbar, nicht veräußerbar und nicht kapitalisierbar sein. Zulässig sind nur, bis zu zwölf Monatsrenten zusammenzufassen und eine Kleinbetragsrente abzufinden. Als Hinterbliebene können der Ehegatte und kindergeldberechtigte Kinder abgesichert werden.
Das ist eine Rechenfrage. Entscheidend sind der freie Raum im Höchstbetrag, der Unterschied zwischen Ihrem Steuersatz heute und im Ruhestand und die Frage, ob Sie das Geld später als Betrag brauchen. Die Ansparzeit ist kürzer, dafür kennen Sie Ihre gesetzliche Rente aus der Renteninformation oder, ab 55, aus der Rentenauskunft (§ 109 Abs. 1 SGB VI) recht genau.
In der Krankenversicherung der Rentner nicht: Dort sind nur die gesetzliche Rente, Versorgungsbezüge und Arbeitseinkommen beitragspflichtig (§ 237 SGB V). Als freiwilliges Mitglied wird die gesamte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit herangezogen (§ 240 Abs. 1 SGB V), dann zählt auch die Basisrente. Privat Versicherte zahlen ihren vertraglichen Beitrag.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite sind im Oktober 2026 am Normwortlaut geprüft. Steuer- und Sozialrecht ändern sich, teils zum Jahreswechsel, teils unterjährig. Diese Seite ersetzt deshalb weder eine Steuerberatung noch die Auskunft Ihres Rentenversicherungsträgers oder Ihrer Krankenkasse.

Was hier nicht steht, steht bewusst nicht hier: Tarifnamen, Renditen und Beispielrenten einzelner Anbieter. Die gehören in die persönliche Beratung.

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