Viele PKV-Versicherte zahlen mehr als noetig, weil sie in alten, geschlossenen Tarifen versichert sind. §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt Ihnen das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen guenstigeren Tarif zu wechseln, ohne Ihre angesparten Alterungsrueckstellungen zu verlieren.
Was ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG?
§204 VVG regelt den internen Tarifwechsel bei Ihrem bestehenden PKV-Versicherer. Sie bleiben beim gleichen Unternehmen, wechseln aber in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Der entscheidende Vorteil: Ihre gesamten Alterungsrueckstellungen werden angerechnet. Das kann den Beitrag im neuen Tarif erheblich senken.
Gesetzliches Recht: Ihr Versicherer muss Ihnen den Wechsel in einen gleichartigen Tarif ermoeglichen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern Ihr Rechtsanspruch nach §204 Abs. 1 VVG.
Tarifwechsel vs. Gesellschaftswechsel
Tarifwechsel (§204 VVG)
- Sie bleiben bei Ihrem Versicherer
- 100 % der Alterungsrueckstellungen werden angerechnet
- Keine Gesundheitspruefung bei gleichartigem Schutz
- Keine neuen Wartezeiten
- Besonders sinnvoll ab 45 Jahren
Gesellschaftswechsel
- Sie wechseln zu einem anderen Versicherer
- Nur der Basistarif-Anteil wird uebertragen
- Neue Gesundheitspruefung erforderlich
- Neue Wartezeiten moeglich
- Kann sich unter 40 Jahren lohnen
Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?
Ein interner Tarifwechsel ist besonders sinnvoll, wenn Ihr aktueller Tarif geschlossen wurde und keine neuen Versicherten mehr aufnimmt. Geschlossene Tarife tendieren zu ueberdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, weil das Risikokollektiv schrumpft und aeltere Versicherte ueberproportional vertreten sind.
Weitere Situationen, in denen ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann: Ihre Lebenssituation hat sich geaendert (z. B. Kinder sind erwachsen und Familientarif ist nicht mehr noetig), Ihr Versicherer hat einen neuen, leistungsstaerkeren Tarif aufgelegt, oder Sie moechten den Selbstbehalt anpassen, um den Beitrag zu optimieren.
Was Sie beachten sollten
Ein Tarifwechsel will gut vorbereitet sein. Pruefen Sie, ob der Zieltarif tatsaechlich gleichartigen Schutz bietet. Achten Sie auf moegliche Leistungsunterschiede bei Zahnersatz, Psychotherapie, Heilpraktiker oder stationaerer Behandlung. Und lassen Sie sich nicht von Ihrem Versicherer abraten: In der Praxis versuchen manche Gesellschaften, den Wechsel zu erschweren oder in einen fuer den Versicherer guenstigeren Tarif zu lenken.
INTER-Kunden: Innerhalb des INTER-Tarifwerks ist ein Wechsel besonders unkompliziert. Ob von INTER IMGS Stufe 1 in QualiMed, von JAZ 300A in JA Best (ueber die Option auf Weiterversicherung) oder zwischen verschiedenen Selbstbeteiligungsstufen: Die INTER ermoeglicht interne Wechsel ohne Risikozuschlag und ohne neue Wartezeiten.
Kostenlose Beratung zum Tarifwechsel
Michael Azzaro ist INTER PKV-Spezialist und gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Er prueft fuer Sie, ob ein interner Tarifwechsel oder ein Wechsel zur INTER fuer Ihre Situation die bessere Option ist. Die Beratung ist kostenlos, deutschlandweit per Video und Telefon oder vor Ort in Berlin und Potsdam.