Viele PKV-Versicherte zahlen mehr als nötig, weil sie in alten, geschlossenen Tarifen versichert sind. §204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gibt Ihnen das gesetzliche Recht, innerhalb Ihres Versicherers in einen günstigeren Tarif zu wechseln, ohne Ihre angesparten Alterungsrückstellungen zu verlieren.
Was ist ein Tarifwechsel nach §204 VVG?
§204 VVG regelt den internen Tarifwechsel bei Ihrem bestehenden PKV-Versicherer. Sie bleiben beim gleichen Unternehmen, wechseln aber in einen anderen Tarif mit gleichartigem Versicherungsschutz. Der entscheidende Vorteil: Ihre gesamten Alterungsrückstellungen werden angerechnet. Das kann den Beitrag im neuen Tarif erheblich senken.
Gesetzliches Recht: Ihr Versicherer muss Ihnen den Wechsel in einen gleichartigen Tarif ermöglichen. Das ist kein Entgegenkommen, sondern Ihr Rechtsanspruch nach §204 Abs. 1 VVG.
Tarifwechsel vs. Gesellschaftswechsel
Tarifwechsel (§204 VVG)
- Sie bleiben bei Ihrem Versicherer
- 100 % der Alterungsrückstellungen werden angerechnet
- Keine Gesundheitsprüfung bei gleichartigem Schutz
- Keine neuen Wartezeiten
- Besonders sinnvoll ab 45 Jahren
Gesellschaftswechsel
- Sie wechseln zu einem anderen Versicherer
- Nur der Basistarif-Anteil wird übertragen
- Neue Gesundheitsprüfung erforderlich
- Neue Wartezeiten möglich
- Kann sich unter 40 Jahren lohnen
Wann lohnt sich ein Tarifwechsel?
Ein interner Tarifwechsel ist besonders sinnvoll, wenn Ihr aktueller Tarif geschlossen wurde und keine neuen Versicherten mehr aufnimmt. Geschlossene Tarife tendieren zu überdurchschnittlichen Beitragsanpassungen, weil das Risikokollektiv schrumpft und ältere Versicherte überproportional vertreten sind.
Weitere Situationen, in denen ein Tarifwechsel sinnvoll sein kann: Ihre Lebenssituation hat sich geändert (z. B. Kinder sind erwachsen und Familientarif ist nicht mehr nötig), Ihr Versicherer hat einen neuen, leistungsstärkeren Tarif aufgelegt, oder Sie möchten den Selbstbehalt anpassen, um den Beitrag zu optimieren.
Was Sie beachten sollten
Ein Tarifwechsel will gut vorbereitet sein. Prüfen Sie, ob der Zieltarif tatsächlich gleichartigen Schutz bietet. Achten Sie auf mögliche Leistungsunterschiede bei Zahnersatz, Psychotherapie, Heilpraktiker oder stationärer Behandlung. Und lassen Sie sich nicht von Ihrem Versicherer abraten: In der Praxis versuchen manche Gesellschaften, den Wechsel zu erschweren oder in einen für den Versicherer günstigeren Tarif zu lenken.
Wechsel innerhalb der eigenen Gesellschaft: Viele Versicherer haben Tarife, die aufeinander aufbauen, etwa Ausbildungs- oder Einstiegstarife mit einer vereinbarten Option auf Weiterversicherung in einen höherwertigen Tarif. Ob eine solche Option in Ihrem Vertrag besteht und unter welchen Bedingungen sie gilt, steht in Ihren Vertragsunterlagen. Genau das schauen wir uns im Gespräch gemeinsam an.
Kostenlose Beratung zum Tarifwechsel
Michael Azzaro ist gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Er ordnet mit Ihnen ein, ob ein interner Tarifwechsel für Ihre Situation in Frage kommt und worauf dabei zu achten ist. Das Erstgespräch dauert rund 15 Minuten und ist kostenlos und unverbindlich, deutschlandweit per Video und Telefon oder vor Ort in Berlin und Potsdam.