Freie Wahl, volle Verantwortung
Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln, weil für sie keine Versicherungspflicht wegen Beschäftigung besteht.
Diese Freiheit hat eine Kehrseite: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt, und niemanden, der die Absicherung für Sie organisiert. Beides liegt bei Ihnen. Diese Seite erklärt die Mechanik dahinter, sie ersetzt keine individuelle Beratung.
Wie sich die Beiträge in beiden Systemen bestimmen
In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag als freiwilliges Mitglied nach dem Einkommen, mit einem Mindestbeitrag auch bei geringem Gewinn und einem Höchstbeitrag ab der Beitragsbemessungsgrenze. Bei schwankenden Einkünften kann das unangenehm werden, weil der Beitrag mitschwankt und Nachforderungen entstehen können.
In der privaten Versicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und vom vereinbarten Leistungsumfang. Er bleibt also stabil, wenn Ihr Gewinn schwankt. Dafür zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dort nicht.
Für Selbstständige ist das oft der entscheidende Unterschied: Planbarkeit. Ein Beitrag, der sich nicht mit dem Gewinn bewegt, ist in guten wie in schlechten Jahren kalkulierbar. Ob das den Ausschlag gibt, hängt von Ihrer Familiensituation und Ihrem Gesundheitszustand ab.
Was Sie beim Einstieg beachten sollten
- Eintrittsalter. Der Beitrag wird unter anderem nach dem Alter bei Vertragsbeginn kalkuliert. Ein früher Einstieg wirkt sich auf die gesamte Laufzeit aus.
- Gesundheitsprüfung. Vor Vertragsschluss stehen Gesundheitsfragen. Bei relevanten Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag entstehen oder ein Leistungsausschluss vereinbart werden. Diese Fragen gehören in ein persönliches Gespräch, nicht in ein Online-Formular.
- Rückweg. Der Weg zurück in die gesetzliche Versicherung ist für Selbstständige nur in Ausnahmefällen offen, etwa bei Aufgabe der Selbstständigkeit oder bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab dem 55. Lebensjahr ist er in der Regel versperrt.
- Verdienstausfall. Wer selbstständig ist, bekommt bei Krankheit kein Gehalt weitergezahlt. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke und ist für viele wichtiger als jede Leistungsfeinheit im Krankenversicherungstarif.
Welcher Tarif und welche Kombination in Ihrem Fall passt, klären wir im persönlichen Gespräch. Konkrete Leistungen und Beiträge gehören in die Beratung, nicht auf eine Website.
Steuerliche Behandlung
Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt in beiden Systemen. Wie stark sich das auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Ihre steuerliche Beratung gehört in die Hand Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters, ich weise nur auf den Zusammenhang hin.
Altersvorsorge gehört dazu
Selbstständige haben in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge und häufig auch keine gesetzliche Rentenversicherung. Umso mehr zählt der eigene Aufbau. Zwei Wege sind dabei üblich: die Basisrente, deren Beiträge steuerlich stark begünstigt sind, und die klassische private Rentenversicherung, die dafür flexibler verfügbar bleibt. Beide lassen sich als Fondspolice auf ETF-Basis gestalten.
Der Zusammenhang zur Krankenversicherung ist einfach: Beiträge steigen über die Zeit. Wer parallel Kapital aufbaut, kann daraus später einen Teil der Beiträge tragen. Wie viel das bewirkt, hängt von Laufzeit, Beitragshöhe und Wertentwicklung ab. Es ist eine Strategie, keine Zusage.
Wann die gesetzliche Versicherung besser passt
- Familie mit einem Hauptverdiener. Kinder und nicht erwerbstätige Partner sind in der gesetzlichen Versicherung beitragsfrei mitversichert.
- Relevante Vorerkrankungen. Wenn ein deutlicher Risikozuschlag im Raum steht, kann die gesetzliche Versicherung die ruhigere Wahl sein.
- Unsichere Selbstständigkeit in der Anfangsphase. Wer noch nicht weiß, ob die Selbstständigkeit dauerhaft trägt, sollte den erschwerten Rückweg mitdenken.
Ich sage Ihnen das offen, auch wenn am Ende kein Vertrag dabei herauskommt.