PKV für Selbstständige

Private Krankenversicherung für Selbstständige und Freiberufler

Freie Wahl ohne Einkommensgrenze, dafür die volle Verantwortung für Absicherung und Vorsorge in eigener Hand.

Freie Wahl, volle Verantwortung

Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln, weil für sie keine Versicherungspflicht wegen Beschäftigung besteht.

Diese Freiheit hat eine Kehrseite: Es gibt keinen Arbeitgeber, der die Hälfte des Beitrags übernimmt, und niemanden, der die Absicherung für Sie organisiert. Beides liegt bei Ihnen. Diese Seite erklärt die Mechanik dahinter, sie ersetzt keine individuelle Beratung.

Wie sich die Beiträge in beiden Systemen bestimmen

In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag als freiwilliges Mitglied nach dem Einkommen, mit einem Mindestbeitrag auch bei geringem Gewinn und einem Höchstbeitrag ab der Beitragsbemessungsgrenze. Bei schwankenden Einkünften kann das unangenehm werden, weil der Beitrag mitschwankt und Nachforderungen entstehen können.

In der privaten Versicherung hängt der Beitrag nicht vom Einkommen ab, sondern vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und vom vereinbarten Leistungsumfang. Er bleibt also stabil, wenn Ihr Gewinn schwankt. Dafür zahlt jede versicherte Person einen eigenen Beitrag, eine beitragsfreie Familienversicherung gibt es dort nicht.

Für Selbstständige ist das oft der entscheidende Unterschied: Planbarkeit. Ein Beitrag, der sich nicht mit dem Gewinn bewegt, ist in guten wie in schlechten Jahren kalkulierbar. Ob das den Ausschlag gibt, hängt von Ihrer Familiensituation und Ihrem Gesundheitszustand ab.

Was Sie beim Einstieg beachten sollten

Welcher Tarif und welche Kombination in Ihrem Fall passt, klären wir im persönlichen Gespräch. Konkrete Leistungen und Beiträge gehören in die Beratung, nicht auf eine Website.

Steuerliche Behandlung

Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar. Das gilt in beiden Systemen. Wie stark sich das auswirkt, hängt von Ihrem persönlichen Steuersatz ab. Ihre steuerliche Beratung gehört in die Hand Ihrer Steuerberaterin oder Ihres Steuerberaters, ich weise nur auf den Zusammenhang hin.

Altersvorsorge gehört dazu

Selbstständige haben in der Regel keine betriebliche Altersvorsorge und häufig auch keine gesetzliche Rentenversicherung. Umso mehr zählt der eigene Aufbau. Zwei Wege sind dabei üblich: die Basisrente, deren Beiträge steuerlich stark begünstigt sind, und die klassische private Rentenversicherung, die dafür flexibler verfügbar bleibt. Beide lassen sich als Fondspolice auf ETF-Basis gestalten.

Der Zusammenhang zur Krankenversicherung ist einfach: Beiträge steigen über die Zeit. Wer parallel Kapital aufbaut, kann daraus später einen Teil der Beiträge tragen. Wie viel das bewirkt, hängt von Laufzeit, Beitragshöhe und Wertentwicklung ab. Es ist eine Strategie, keine Zusage.

Wann die gesetzliche Versicherung besser passt

Ich sage Ihnen das offen, auch wenn am Ende kein Vertrag dabei herauskommt.

Häufige Fragen

Ja. Selbstständige und Freiberufler können unabhängig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln, weil für sie keine Versicherungspflicht wegen Beschäftigung besteht. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt nur für Angestellte.
Vom Eintrittsalter, vom Gesundheitszustand bei Vertragsbeginn und vom vereinbarten Leistungsumfang, nicht vom Einkommen. Für Selbstständige bedeutet das: Der Beitrag bleibt stabil, auch wenn der Gewinn schwankt.
In der gesetzlichen Versicherung richtet sich der Beitrag als freiwilliges Mitglied nach dem Einkommen und schwankt entsprechend mit, es gibt einen Mindest- und einen Höchstbeitrag. In der privaten Versicherung bleibt der Beitrag unabhängig vom Gewinn.
Nur in Ausnahmefällen, etwa bei Aufgabe der Selbstständigkeit oder bei Aufnahme einer versicherungspflichtigen Beschäftigung. Ab dem 55. Lebensjahr ist der Rückweg in der Regel versperrt. Das gehört vor einem Wechsel bedacht.
Wer selbstständig ist, bekommt bei Krankheit kein Gehalt weitergezahlt. Ein Krankentagegeld schließt diese Lücke. Für viele Selbstständige ist das wichtiger als jede Leistungsfeinheit im Krankenversicherungstarif.
Beiträge zur Basisabsicherung in der Kranken- und Pflegeversicherung sind als Sonderausgaben absetzbar, in beiden Systemen. Wie stark sich das auswirkt, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Die steuerliche Bewertung gehört in die Hand Ihrer Steuerberatung.
Beiträge steigen über die Zeit. Wer parallel Kapital aufbaut, etwa über eine Basisrente oder eine private Rentenversicherung als Fondspolice auf ETF-Basis, kann daraus später einen Teil der Beiträge tragen. Wie viel das bewirkt, hängt von Laufzeit, Beitragshöhe und Wertentwicklung ab. Es ist eine Strategie, keine Zusage.
Vor allem bei Familie mit einem Hauptverdiener, weil Kinder und nicht erwerbstätige Partner dort beitragsfrei mitversichert sind, bei relevanten Vorerkrankungen und in einer noch unsicheren Anfangsphase der Selbstständigkeit.
„Er versteht das komplexe Verhältnis von privater Kranken- und Rentenversicherung mit Versorgungswerken. Die Gespräche sind menschlich sehr angenehm, ohne Druck und bedarfsorientiert.“
Christoph Munte · Google-Bewertung
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