Die Jahresarbeitsentgeltgrenze, kurz JAEG, ist die zentrale Einkommensschwelle fuer Angestellte, die von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln moechten. 2026 liegt sie bei 77.400 EUR brutto pro Jahr bzw. 6.450 EUR pro Monat. Wer mit seinem regelmaessigen Bruttoeinkommen ueber dieser Grenze liegt, hat ein Wahlrecht zwischen GKV und PKV.

JAEG und BBG 2026 im Ueberblick

Kennzahl 2025 2026 2027 (geplant)
JAEG (Versicherungspflichtgrenze) 73.800 EUR 77.400 EUR ca. 84.800 EUR
JAEG pro Monat 6.150 EUR 6.450 EUR ca. 7.067 EUR
BBG (Beitragsbemessungsgrenze) 66.150 EUR 69.750 EUR noch offen

Warum ist die JAEG wichtig?

Die JAEG entscheidet, ob Sie als Angestellter versicherungspflichtig in der GKV bleiben muessen oder ein Wahlrecht haben. Sie wirkt nur bei Angestellten. Selbststaendige und Freiberufler koennen unabhaengig von ihrem Einkommen in die PKV wechseln, da sie generell nicht der Versicherungspflicht unterliegen.

Wichtig: Es zaehlt das regelmaessige Jahresbruttoeinkommen, also Grundgehalt plus regelmaessige Zulagen. Einmalige Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld werden nur mitgerechnet, wenn sie vertraglich garantiert sind.

Was aendert sich 2027?

Geplante Erhoehung 2027: Nach aktuellem Kabinettsbeschluss soll die JAEG 2027 auf voraussichtlich 84.800 EUR steigen. Das ist eine ausserordentliche Erhoehung, die ueber den ueblichen jaehrlichen Anstieg hinausgeht.

Konsequenz: Angestellte, die 2026 knapp ueber der Grenze liegen (zwischen 77.400 und 84.800 EUR), koennten 2027 wieder unter die Grenze fallen und wuerden versicherungspflichtig. Fuer diese Einkommensgruppe ist 2026 moeglicherweise das letzte einfache Wechselfenster.

JAEG und BBG: Der Unterschied

Die JAEG und die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) werden oft verwechselt, haben aber unterschiedliche Funktionen. Die JAEG bestimmt, ob Sie in die PKV wechseln duerfen. Die BBG begrenzt das Einkommen, bis zu dem GKV-Beitraege berechnet werden. 2026 liegt die BBG bei 69.750 EUR. Fuer GKV-Versicherte bedeutet das: Einkommen ueber der BBG fuehrt nicht zu hoeheren GKV-Beitraegen, aber auch nicht zu besseren Leistungen.

Wann kann ich wechseln?

Angestellte koennen in die PKV wechseln, wenn ihr Bruttoeinkommen die JAEG ueberschreitet. Bei Berufseinsteigern, deren Einstiegsgehalt ueber der JAEG liegt, ist der Wechsel sofort zum Beginn des Arbeitsverhaeltnisses moeglich. Bei Gehalterhoehungen, die erstmals ueber die JAEG fuehren, muss das Einkommen mindestens ein volles Kalenderjahr ueber der Grenze liegen.

Der Wechsel ist freiwillig: Niemand muss in die PKV. Ob sich ein Wechsel lohnt, haengt von Alter, Gesundheitszustand, Familienplanung und persoenlichen Leistungsanspruechen ab.

Was passiert bei Einkommensrueckgang?

Wenn Ihr Einkommen als Angestellter unter die JAEG sinkt (z. B. durch Teilzeit, Elternzeit oder Jobwechsel), werden Sie grundsaetzlich wieder versicherungspflichtig in der GKV. Es gibt aber Ausnahmen: Bei voruebergehendem Einkommensrueckgang oder wenn Sie bereits laenger als ein Jahr in der PKV sind, gelten Sonderregelungen. In der Beratung pruefen wir Ihre individuelle Situation.

Kostenlose Beratung zum PKV-Wechsel

Michael Azzaro ist INTER PKV-Spezialist und gebundener Versicherungsvertreter der INTER Versicherungsgruppe. Er beraet deutschlandweit per Video, Telefon oder vor Ort in Berlin und Potsdam. Die Beratung ist kostenlos, ein persoenliches Angebot erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden.