Was gilt für die Beihilfe in Brandenburg?
Brandenburg regelt die Grundsätze im Landesbeamtengesetz und wendet im Übrigen die Bundesbeihilfeverordnung an. Zuständig ist die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg in Cottbus.
Rechtsgrundlage ist § 62 des Brandenburger Landesbeamtengesetzes (LBG). Eine eigene Landesbeihilfeverordnung gibt es nicht; nach § 62 Abs. 7 LBG gelten die Vorschriften des Bundes, also die Bundesbeihilfeverordnung (BBhV), soweit das Landesgesetz nichts anderes regelt. Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn und keine Krankenversicherung: Sie erstattet einen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, den Rest sichern Sie selbst ab, privat oder freiwillig gesetzlich. Bearbeitet wird sie von der Zentralen Bezügestelle des Landes Brandenburg (ZBB).
Wie hoch ist der Bemessungssatz in Brandenburg?
50 Prozent für Sie selbst, 70 Prozent unter anderem ab zwei berücksichtigungsfähigen Kindern und in der Elternzeit, 80 Prozent für Kinder.
| Personenkreis | Satz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte Person | 50 Prozent |
| Mit zwei oder mehr berücksichtigungsfähigen Kindern | 70 Prozent |
| In der Elternzeit | 70 Prozent |
| Ehe- oder Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze | 70 Prozent |
| Versorgungsempfänger, außer Waisen | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent |
Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur eine Person den erhöhten Satz; nach dem Informationsblatt der ZBB ist das die Person, die den Familienzuschlag bezieht. Die Einkommensgrenze für Ehe- und Lebenspartner liegt bei 20.000 Euro im zweiten Kalenderjahr vor dem Antrag.
Der Satz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet, nicht auf die Rechnung. Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, schließt eine Versicherung, deren Erstattungssatz zusammen mit dem Bemessungssatz 100 Prozent ergibt.
Wie beantrage ich Beihilfe in Brandenburg?
Über die Beihilfe-App der ZBB oder auf Papier per Post nach Cottbus. Die Antragsfrist beträgt drei Jahre ab Rechnungsdatum.
- Beihilfe-App: Einreichen mit Smartphone oder Tablet, für alle Beihilfeberechtigten des Landes.
- Papier: Antrag mit Kopien der Belege an die Zentrale Bezügestelle des Landes Brandenburg, Beihilfe, Postfach 15 60 21, 03060 Cottbus. Keine Originale, nicht klammern oder heften. Für Pflegeaufwendungen gibt es einen eigenen Antrag.
Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt, nicht automatisch. In der Regel lohnt ein Antrag erst, wenn die Aufwendungen zusammen mehr als 200 Euro betragen; bei drohendem Fristablauf gilt das nicht. Die Frist von drei Jahren läuft ab dem Rechnungsdatum, maßgeblich ist der Eingang bei der ZBB. Von bestimmten Aufwendungen werden Eigenbehalte abgezogen, etwa 10 Prozent je Arzneimittel, mindestens 5 und höchstens 10 Euro, und 10 Euro je Tag im Krankenhaus für höchstens 28 Tage im Jahr (§ 49 BBhV); Kinder bis 18 Jahre sind davon weitgehend ausgenommen.
Was trägt die Beihilfe in Brandenburg nicht?
Wahlleistungen im Krankenhaus grundsätzlich nicht, und im Vorbereitungsdienst keinen hochwertigen Zahnersatz.
Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind in Brandenburg von der Beihilfe ausgeschlossen (§ 62 Abs. 4 LBG). Eine Ausnahme gilt nur für Personen, die am 1. Januar 1999 bereits schwerbehindert waren, solange die Schwerbehinderung andauert. Wer Wahlleistungen möchte, sichert sie privat ab.
Zahnersatz im Vorbereitungsdienst: Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen sowie implantologische und funktionsanalytische Leistungen nicht beihilfefähig (§ 17 BBhV). Ausnahmen nennt die ZBB für einen Unfall während des Vorbereitungsdienstes und nach mindestens drei Jahren ununterbrochener Tätigkeit im öffentlichen Dienst. Ob eine davon greift, klären Sie vor einer größeren Behandlung mit der ZBB.
Was ist die pauschale Beihilfe in Brandenburg?
Ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag statt der Erstattung je Rechnung, wählbar seit dem 1. Januar 2020. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Auf Antrag zahlt Brandenburg statt der individuellen Beihilfe die Hälfte des nachgewiesenen Krankenversicherungsbeitrags, monatlich mit den Bezügen (§ 62 Abs. 6 LBG). Voraussetzung ist eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenversicherung in entsprechendem Umfang; im Antrag der ZBB heißt das „zu 100 v. H. privat versichert“. Bei privater Versicherung ist der Zuschuss auf den halben Beitrag im Basistarif begrenzt. Aufwendungen, für die die Pflegeversicherung leistet, sind von der Pauschale nicht umfasst.
- Unwiderruflich: Antrag und Verzicht auf ergänzende Beihilfe sind nach § 62 Abs. 6 LBG unwiderruflich. Einzige Ausnahme laut Antrag der ZBB: Beamtinnen und Beamte auf Widerruf können beim Wechsel ins Beamtenverhältnis auf Probe neu entscheiden.
- Angehörige: Der Verzicht gilt auch für berücksichtigungsfähige Angehörige. Beiträge des Arbeitgebers oder eines Sozialleistungsträgers werden angerechnet.
- Wechsel: Wer später zwischen gesetzlicher und privater Versicherung wechselt oder den Umfang ändert, erhält höchstens den bisherigen Betrag.
- Rechtzeitig: Gezahlt wird frühestens ab dem Monat, in dem der Antrag bei der ZBB eingeht.
Welche Fristen laufen am Berufsstart?
Am Anfang zählen der Antragsmonat, drei Monate und sechs Monate.
| Wann | Worum es geht |
|---|---|
| Monat des Antragseingangs | pauschale Beihilfe wird frühestens ab diesem Monat gezahlt, nicht rückwirkend |
| 3 Monate | freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 9 SGB V |
| 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung | erleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent; maßgeblich ist der Eingang des Antrags |
| 6 Monate | Wahlrecht in der privaten Pflegepflichtversicherung, § 23 Abs. 1 SGB XI |
Erleichterte Aufnahme nach der Öffnungsaktion des PKV-Verbands, Stand Januar 2026.
Rechtsreferendare und Laufbahnen mit Heilfürsorge
Rechtsreferendare haben in Brandenburg keinen Beihilfeanspruch.
Der juristische Vorbereitungsdienst ist in Brandenburg ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; der Ausschluss von der Beihilfe ist ausdrücklich geregelt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden dagegen in der Regel auf Widerruf verbeamtet und sind beihilfeberechtigt. Wer Heilfürsorge erhält, etwa im Polizeivollzugsdienst, bekommt für diese Aufwendungen keine Beihilfe (§ 62 Abs. 5 LBG) und kann auch keine pauschale Beihilfe beantragen; ob das für Sie zutrifft, steht in Ihren Einstellungsunterlagen.
Welche Absicherung zu Ihrer Situation passt, gesetzlich oder privat, klären wir im Gespräch. Den Vergleich aller Länder finden Sie unter Beihilfe erklärt, die Regeln im Nachbarland unter Beihilfe in Berlin, den Weg in die private Versicherung unter PKV für Beamte.