Was gilt für die Beihilfe in Berlin?
Berlin regelt die Beihilfe selbst, im Landesbeamtengesetz und in der Landesbeihilfeverordnung. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin.
Rechtsgrundlage ist § 76 des Berliner Landesbeamtengesetzes (LBG) mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn und keine Krankenversicherung: Sie erstattet einen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, den Rest sichern Sie selbst ab, privat oder freiwillig gesetzlich. Bearbeitet wird sie vom Beihilfeservice des Landesverwaltungsamts Berlin, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin.
Wie hoch ist der Bemessungssatz in Berlin?
50 Prozent für Sie selbst, 70 Prozent unter anderem mit Familienzuschlag für mehr als ein Kind, 80 Prozent für Kinder.
| Personenkreis | Satz |
|---|---|
| Beihilfeberechtigte Person | 50 Prozent |
| Mit Familienzuschlag für mehr als ein Kind | 70 Prozent |
| Ehe- oder Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze | 70 Prozent |
| Versorgungsempfänger, außer Waisen | 70 Prozent |
| Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen | 80 Prozent |
Die Berliner Sätze folgen der Struktur des § 46 BBhV. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur die Person den erhöhten Satz, die den Familienzuschlag bezieht.
Der Satz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet, nicht auf die Rechnung. Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, schließt eine Versicherung, deren Erstattungssatz zusammen mit dem Bemessungssatz 100 Prozent ergibt.
Wie beantrage ich Beihilfe in Berlin?
Online über BeihilfeAntragOnline, über die Berliner Beihilfe-App oder auf Papier beim Landesverwaltungsamt. Die Antragsfrist beträgt drei Jahre.
- BeihilfeAntragOnline: Registrierung mit E-Mail-Adresse, danach ein Teilnahmeantrag, Zugang mit Zwei-Faktor-Anmeldung. Nur für die individuelle Beihilfe.
- Berliner Beihilfe-App: Einreichen über die App; pflegebedingte Aufwendungen gehen darüber nicht.
- Papier: an das Landesverwaltungsamt Berlin, 10702 Berlin. Anträge auf pauschale Beihilfe, auch Änderungsanträge, nur per Post oder Kontaktformular.
Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt, nicht automatisch. Die Frist für Beihilfeleistungen beträgt in Berlin drei Jahre; die frühere Ein-Jahres-Frist steht noch in vielen älteren Texten.
Was trägt die Beihilfe in Berlin nicht?
Wahlleistungen im Krankenhaus gar nicht, und im Vorbereitungsdienst keinen hochwertigen Zahnersatz.
Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind in Berlin vollständig von der Beihilfe ausgeschlossen (§ 76 Abs. 4 LBG). Wer sie möchte, sichert sie privat ab.
Zahnersatz im Vorbereitungsdienst: Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen sowie implantologische und funktionsanalytische Leistungen nicht beihilfefähig, nicht anteilig, sondern gar nicht (§ 17 Abs. 2 LBhVO, inhaltlich wie § 17 Abs. 2 BBhV). Ob eine Ausnahme greift, etwa nach einem Unfall, klären Sie vor einer größeren Behandlung mit dem Landesverwaltungsamt.
Was ist die pauschale Beihilfe in Berlin?
Ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag statt der Erstattung je Rechnung, seit dem 18. März 2020. Die Entscheidung ist unwiderruflich.
Auf Antrag zahlt Berlin statt der individuellen Beihilfe grundsätzlich die Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung (§ 76 Abs. 5 LBG, GVBl. 9/2020, S. 204). Voraussetzung ist eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenvollversicherung. Bei privater Vollversicherung ist der Zuschuss auf den halben Beitrag im Basistarif begrenzt. Ein beihilfekonformer Teiltarif von 30 oder 50 Prozent führt zur Ablehnung des Antrags.
- Unwiderruflich: Mit dem Antrag entfällt der Anspruch auf individuelle Beihilfe, nach Auskunft des Landesverwaltungsamts endgültig.
- Angehörige werden von der Entscheidung miterfasst und haben keine eigene Wahl. Sind sie sozialversicherungspflichtig beschäftigt, wird der Arbeitgeberbeitrag angerechnet.
- Rechtzeitig: Rückwirkend wird nicht gezahlt; der Antrag gehört deshalb vor die Ernennung.
Welche Fristen laufen am Berufsstart?
Drei Fristen, die am Anfang zählen: vor der Ernennung, drei Monate und sechs Monate.
| Wann | Worum es geht |
|---|---|
| Vor der Ernennung | Antrag auf pauschale Beihilfe, keine Rückwirkung |
| 3 Monate | freiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 9 SGB V |
| 6 Monate ab erstmaliger Verbeamtung | erleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent; maßgeblich ist der Eingang des Antrags |
| 6 Monate | Wahlrecht in der privaten Pflegepflichtversicherung, § 23 Abs. 1 SGB XI |
Erleichterte Aufnahme nach der Öffnungsaktion des PKV-Verbands, Stand Januar 2026.
Rechtsreferendare und Laufbahnen mit Heilfürsorge
Rechtsreferendare werden in Berlin nicht verbeamtet und haben keinen Beihilfeanspruch.
Der juristische Vorbereitungsdienst ist in Berlin ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; der Ausschluss von der Beihilfe ist ausdrücklich geregelt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden dagegen in der Regel auf Widerruf verbeamtet und sind beihilfeberechtigt. In Laufbahnen mit freier Heilfürsorge, etwa bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug, gilt ein eigenes System; ob das für Sie zutrifft, steht in Ihren Einstellungsunterlagen.
Welche Absicherung zu Ihrer Situation passt, gesetzlich oder privat, klären wir im Gespräch. Den Vergleich aller Länder finden Sie unter Beihilfe erklärt, den Weg in die private Versicherung unter PKV für Beamte.