Für Beamtinnen und Beamte des Landes Berlin

Beihilfe in Berlin

Was die Beihilfe in Berlin zahlt, wo und wie Sie sie beantragen, welche Kosten offenbleiben und was die pauschale Beihilfe bedeutet. Mit Angabe der jeweiligen Norm und der amtlichen Quelle.

Stand: Oktober 2026

Was gilt für die Beihilfe in Berlin?

Berlin regelt die Beihilfe selbst, im Landesbeamtengesetz und in der Landesbeihilfeverordnung. Zuständig ist das Landesverwaltungsamt Berlin.

Rechtsgrundlage ist § 76 des Berliner Landesbeamtengesetzes (LBG) mit der Landesbeihilfeverordnung (LBhVO). Die Beihilfe ist eine Fürsorgeleistung des Dienstherrn und keine Krankenversicherung: Sie erstattet einen Anteil Ihrer beihilfefähigen Aufwendungen, den Rest sichern Sie selbst ab, privat oder freiwillig gesetzlich. Bearbeitet wird sie vom Beihilfeservice des Landesverwaltungsamts Berlin, Fehrbelliner Platz 1, 10707 Berlin.

Wie hoch ist der Bemessungssatz in Berlin?

50 Prozent für Sie selbst, 70 Prozent unter anderem mit Familienzuschlag für mehr als ein Kind, 80 Prozent für Kinder.

Bemessungssätze in Berlin nach § 76 Abs. 3 LBG und § 46 LBhVO
PersonenkreisSatz
Beihilfeberechtigte Person50 Prozent
Mit Familienzuschlag für mehr als ein Kind70 Prozent
Ehe- oder Lebenspartner unterhalb der Einkommensgrenze70 Prozent
Versorgungsempfänger, außer Waisen70 Prozent
Berücksichtigungsfähige Kinder und Waisen80 Prozent

Die Berliner Sätze folgen der Struktur des § 46 BBhV. Sind beide Eltern beihilfeberechtigt, erhält nur die Person den erhöhten Satz, die den Familienzuschlag bezieht.

Der Satz wird auf den beihilfefähigen Betrag angewendet, nicht auf die Rechnung. Den Teil, den die Beihilfe nicht trägt, schließt eine Versicherung, deren Erstattungssatz zusammen mit dem Bemessungssatz 100 Prozent ergibt.

Wie beantrage ich Beihilfe in Berlin?

Online über BeihilfeAntragOnline, über die Berliner Beihilfe-App oder auf Papier beim Landesverwaltungsamt. Die Antragsfrist beträgt drei Jahre.

Beihilfe wird nur auf Antrag gezahlt, nicht automatisch. Die Frist für Beihilfeleistungen beträgt in Berlin drei Jahre; die frühere Ein-Jahres-Frist steht noch in vielen älteren Texten.

Was trägt die Beihilfe in Berlin nicht?

Wahlleistungen im Krankenhaus gar nicht, und im Vorbereitungsdienst keinen hochwertigen Zahnersatz.

Wahlleistungen im Krankenhaus wie Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer sind in Berlin vollständig von der Beihilfe ausgeschlossen (§ 76 Abs. 4 LBG). Wer sie möchte, sichert sie privat ab.

Zahnersatz im Vorbereitungsdienst: Für Beamtinnen und Beamte auf Widerruf sind Zahnersatz, Inlays, Kronen sowie implantologische und funktionsanalytische Leistungen nicht beihilfefähig, nicht anteilig, sondern gar nicht (§ 17 Abs. 2 LBhVO, inhaltlich wie § 17 Abs. 2 BBhV). Ob eine Ausnahme greift, etwa nach einem Unfall, klären Sie vor einer größeren Behandlung mit dem Landesverwaltungsamt.

Was ist die pauschale Beihilfe in Berlin?

Ein monatlicher Zuschuss zum Krankenversicherungsbeitrag statt der Erstattung je Rechnung, seit dem 18. März 2020. Die Entscheidung ist unwiderruflich.

Auf Antrag zahlt Berlin statt der individuellen Beihilfe grundsätzlich die Hälfte des Beitrags für eine Krankenvollversicherung (§ 76 Abs. 5 LBG, GVBl. 9/2020, S. 204). Voraussetzung ist eine freiwillige gesetzliche Versicherung oder eine private Krankenvollversicherung. Bei privater Vollversicherung ist der Zuschuss auf den halben Beitrag im Basistarif begrenzt. Ein beihilfekonformer Teiltarif von 30 oder 50 Prozent führt zur Ablehnung des Antrags.

Welche Fristen laufen am Berufsstart?

Drei Fristen, die am Anfang zählen: vor der Ernennung, drei Monate und sechs Monate.

Fristen am Berufsstart
WannWorum es geht
Vor der ErnennungAntrag auf pauschale Beihilfe, keine Rückwirkung
3 Monatefreiwillige Weiterversicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, § 9 SGB V
6 Monate ab erstmaliger Verbeamtungerleichterte Aufnahme in die private Krankenversicherung: keine Ablehnung aus Risikogründen, keine Leistungsausschlüsse, Risikozuschlag höchstens 30 Prozent; maßgeblich ist der Eingang des Antrags
6 MonateWahlrecht in der privaten Pflegepflichtversicherung, § 23 Abs. 1 SGB XI

Erleichterte Aufnahme nach der Öffnungsaktion des PKV-Verbands, Stand Januar 2026.

Rechtsreferendare und Laufbahnen mit Heilfürsorge

Rechtsreferendare werden in Berlin nicht verbeamtet und haben keinen Beihilfeanspruch.

Der juristische Vorbereitungsdienst ist in Berlin ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis; der Ausschluss von der Beihilfe ist ausdrücklich geregelt. Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter werden dagegen in der Regel auf Widerruf verbeamtet und sind beihilfeberechtigt. In Laufbahnen mit freier Heilfürsorge, etwa bei Polizei, Feuerwehr und Justizvollzug, gilt ein eigenes System; ob das für Sie zutrifft, steht in Ihren Einstellungsunterlagen.

Welche Absicherung zu Ihrer Situation passt, gesetzlich oder privat, klären wir im Gespräch. Den Vergleich aller Länder finden Sie unter Beihilfe erklärt, den Weg in die private Versicherung unter PKV für Beamte.

Häufige Fragen zur Beihilfe in Berlin

Im Grundsatz 50 Prozent der beihilfefähigen Aufwendungen. 70 Prozent gelten unter anderem mit Familienzuschlag für mehr als ein Kind und für Versorgungsempfänger, 80 Prozent für berücksichtigungsfähige Kinder. Rechtsgrundlage sind § 76 Abs. 3 LBG und § 46 LBhVO.
Beim Beihilfeservice des Landesverwaltungsamts Berlin, online über BeihilfeAntragOnline, über die Berliner Beihilfe-App oder auf Papier. Anträge auf pauschale Beihilfe gehen nur per Post oder Kontaktformular.
Drei Jahre. Die frühere Ein-Jahres-Frist steht noch in vielen älteren Texten, gilt in Berlin aber nicht mehr.
Nein. Wahlleistungen im Krankenhaus, also Chefarztbehandlung und Ein- oder Zweibettzimmer, sind in Berlin vollständig von der Beihilfe ausgeschlossen (§ 76 Abs. 4 LBG). Wer sie möchte, sichert sie privat ab.
Nein. Die Entscheidung ist nach Auskunft des Landesverwaltungsamts freiwillig, aber unwiderruflich, und sie gilt auch für Ihre Angehörigen. Gezahlt wird nicht rückwirkend, deshalb gehört der Antrag vor die Ernennung.
Nein. Der juristische Vorbereitungsdienst ist in Berlin ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis, der Ausschluss von der Beihilfe ist ausdrücklich geregelt.

Quellen und Stand

Alle Angaben auf dieser Seite sind im Oktober 2026 an den folgenden Stellen geprüft. Beihilferecht ist Landesrecht und ändert sich, teils zum Jahreswechsel, teils unterjährig. Diese Seite ersetzt keine Auskunft des Landesverwaltungsamts Berlin.

15 Minuten Klarheit, unverbindlich

Ich berate in Berlin und Potsdam, vor Ort oder per Video. Wir ordnen Ihre Situation ein, ehrlich und ohne Verkaufsdruck, auch wenn am Ende die gesetzliche Versicherung die richtige Antwort ist.

Erstgespräch anfragen

Leitfaden Beihilfe und private Ergänzung für Beamtenanfänger herunterladen (PDF)